... sorry für den reißerischen Titel und das Thema - ich bin mir dessen bewusst, dass ich hier über kein spezielles Handwebthema schreibe. Ich möchte aber gerne viele von euch erreichen @WildeWebe: Sieh es mir bitte nach und lass das Thema ein paar Tage hier. Danach kannst du es gerne löschen =)
Ich möchte euch kurz über meine Abmahnung durch den IDO berichten – nicht um zu jammern, sondern um euch zu informieren und ggf. eine erste Orientierung zu geben, falls auch ihr so ein Schreiben bekommen habt, bzw. um euch ans Herz zu legen, euren Shop "unangreifbar" rechtlich abzusichern.
Wie euch wahrscheinlich schon bekannt ist, mahnt der IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.) derzeit nicht rechtskonforme Angaben in Online-Shops (AGB, Widerruf, etc.) und Verstöße in der Informationspflicht (zB Textilkennzeichnungspflicht) bei Online-Angeboten ab. Mehrere Anwaltskanzleien in ganz Deutschland bekommen wöchentlich jeweils dutzende Abmahnbescheide von Online-Händlern zur Bearbeitung vorgelegt. Davon ausgehend, dass sich nicht jeder abgemahnte Ebay- oder DaWanda-Verkäufer auch an einen Anwalt wendet, dürfte die Zahl der tatsächlich ausgesprochenen Abmahnungen weitaus höher sein (der Vollständigkeit halber möchte ich hinzufügen, dass der IDO nicht der einzige „Abmahner“ ist).
Zum Ablauf: Ich wurde wegen fehlerhafter Angaben in meinen AGBs, einer veralteten Widerrufsbelehrung, und Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz abgemahnt (was genau der IDO aktuell abmahnt, findet sich schnell im öffentlichen Diskurs im WWW, oder auch über die Informationen, die DaWanda zu diesem Thema bereitstellt). Der IDO besitzt die Legitimation zur Abmahnung, da er eine entsprechend hohe Zahl an Mitgliedern vertritt, gegenüber denen ich mir mit meinen Verstößen einen Wettbewerbsvorteil beschafft habe. (Ein Beitritt in den Interessenverband ist zB dann attraktiv, wenn man abgemahnt wurde und statt der Abmahngebühr (232,04€ inkl. MwSt) nur den geringeren Jahresbeitrag des Vereins (ca. 96€) zahlen möchte.) Die Abmahngebühr ist dennoch vergleichsweise gering für die Anzahl meiner Verstöße. Dem Schreiben liegt eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bei, die ich unterschreiben soll (warum diese das eigentliche Übel der Abmahnung ist, erkläre ich weiter unten im Text). Soweit zum Prozedere.
Jetzt kommt das, was für euch wichtig ist zu beachten: Die Frist zur Zahlung der Abmahngebühr und zur Unterzeichnung der Unterlassungsverpflichtungserklärung beträgt lediglich 7 Tage nach Erstellen der Abmahnung, also praktisch 6 Tage nach Zugang des Schreibens bei mir (1 Tag Postlaufzeit abgezogen). Wer sich nach Zugang dieses Schreibens also entschließen sollte, seinen DaWanda-Shop zu löschen (weshalb das sinnvoll sein kann, erkläre ich weiter unten), sollte sich schleunigst an die Umsetzung dieses Vorhabens machen, denn – entgegen der Praxis bei Etsy – kann ein DaWanda-Shop nicht per Mausklick geschlossen werden. Wenn man den Link „Shop löschen“ am Ende der Shop-bearbeiten-Seite links unten betätigt, kommt man zu einer „Checkliste“. Ich habe zwei Shops gehabt und wurde beispielsweise bei Shop 1 gebeten, alle Angebote zu löschen (auch pausierte und beendete Angebote) und danach DaWanda zu kontaktieren. DaWanda hat Shop 1 daraufhin am auf meine E-Mail folgenden Werktag gelöscht. Bei Shop 2 erschien lediglich der Hinweis, dass mein letzter Verkauf noch keine 4 Wochen zurück liegt und ich erst nach dieser Frist löschen kann. (Da habe ich DaWanda wegen oben beschriebener Frist des IDO gleich ganz ohne Aufforderung kontaktiert ;) ). Hier steht die Antwort auf meine Löschungsanfrage noch aus, ich denke aber, dass das am Wochenende liegt. (Ich habe mit dem DaWanda-Support jederzeit ausschließlich gute Erfahrungen gemacht.) Wichtig ist zu wissen, dass man die Frist der Abmahnung & Unterlassung nicht zum Nachdenken nutzt, sondern entweder tut, was zu tun ist, oder zeitnah (am besten am Tag der Abmahnung) einen Rechtsbeistand kontaktiert. Das habe ich getan, und möchte euch hier kurz und sinngemäß über die Handlungsalternativen informieren, die sich nach der Abmahnung bieten:
1. Variante: Abmahngebühr zahlen & Shop (bzw. Shops, wenn mehrere DaWanda-Shops vorhanden sind oder auf mehreren Plattformen Shops bestehen) überarbeiten , also Abmahngründe beheben. Zu beachten: Sollte die IDO ab dem ersten Tag nach Fristverstreichung oder Eingang der Unterlassungserklärung feststellen, dass es einen erneuten Verstoß gegen die bereits abgemahnten Punkte gibt, wird die Vertragsstrafe aus dieser Erklärung fällig (und zwar ganz egal, ob der erneute Verstoß in dem abgemahnten Shop stattfindet, oder in einem anderen vom selben Unternehmer betriebenen Online-Shop). Die dann fällige Summe ist idR ein vierstelliger Betrag, und wird jedes Mal neu fällig, wenn ein Verstoß vorliegt (beim Textilkennzeichnungsgesetz kann das schon der Fall sein, wenn man ein Textilerzeugnis anbietet, dass sichtbar aus zwei verschiedenen Materialien besteht, aber es ist nur eines in der Produktbeschreibung korrekt angegeben; oder in der Beschreibung stehen lediglich die Materialien, nicht aber der prozentuale Anteil am Gesamtprodukt). Diese Variante ist also nur sinnvoll, wenn man genug Geld hat ;) oder sich seiner rechtlichen Absicherung 100%ig sicher ist. Dies geht meiner Meinung nach nur, wenn man sich AGBs usw. von einem Anwalt erstellen lässt, oder dem Händlerbund oder einer anderen Vereinigung beitritt, die eine sog. „Abmahngarantie“ für die Texte übernimmt. Das kostet entweder eine Einmalsumme (zB knapp 80€ bei der Kanzlei, mit der DaWanda zusammenarbeitet), oder mind. 9,95€ pro Monat (zB Händlerbund). Damit wäre aber immer noch nicht abgesichert, dass nicht erneut ein Fehler bei der Textilkennzeichnung auftritt. 2. Variante: Abmahnung zahlen & sämtliche Shops schließen, und zwar vor Fristablauf!! Die Vertragsstrafe aus der Unterlassungsverpflichtungserklärung wird schon am ersten Tag nach der Frist fällig, und ich würde als Abmahner ehrlich gesagt für idR 3000€ auch mal zeitiger aufstehen und einen Webshop nach Verstößen durchstöbern ;) 3. Variante: Nicht zahlen, nicht unterschreiben, Anwalt suchen. Für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen, dafür nicht ewig durch die IDO wegen der Unterlassungsverpflichtung angezapft werden. (Wie das dann genau abläuft, verrät dir der Anwalt deines Vertrauens.)
Ich habe mich für Variante 2 entschieden, da ich meine Selbständigkeit auf geringfügiger Basis betreibe und in weniger als 8 Wochenstunden neben Kundenkommunikation, Produktgestaltung, Materialeinkauf, Produktion, Versand und Controlling (hab ich was vergessen?) unmöglich auch noch Rechtsabteilung sein kann. Zudem hätten die Ausgaben für einen Rechtsbeistand Auswirkungen auf die Verkaufspreise gehabt, bei denen Kunsthandwerker und deren Kunden ohnehin schon meist nicht ganz einer Meinung sind ;)
Abschließend möchte ich jedem, der eine solche Abmahnung inkl. Unterlassungsverpflichtungserklärung erhält, empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden. Selbst wenn, wie bei mir, die Löschung der/des Shops das sinnvollste ist, kann dieser Anwalt die Unterlassungsverpflichtungserklärung zu euren Gunsten abmildern (bspw. Fristverlängerung, Umformulierung von eventuellen Fallstricken etc.).
Wer noch nicht abgemahnt wurde, sollte sich unbedingt regelmäßig über die Abmahngründe des IDO (und anderer Abmahner) informieren, und diese ggf. schnellstmöglich im eigenen Shopauftritt beheben, oder seinen Shop durch Rechtsbeistand (Abo/AGB-Paket) absichern. Andernfalls könnte es das Ende der Onlineverkaufstätigkeit ohne die ständige Gefahr hoher Strafzahlungen bedeuten, wie in meinem Fall.
Danke für Deine Geduld, diesen Beitrag bis zum Ende zu lesen. Ich hoffe, es hilft dir und du kannst dich vor dem Zwang zur Unterzeichnung einer solchen Unterlassungsverpflichtungserklärung schützen.
Mit den besten Wünschen für euch verbleibenden Shopbetreiber & auf ein Wiedersehen in der „Ehemaligen-Gruppe“ ;) verabschiede ich mich in den analogen Verkauf meiner Schätze
lebenswust Nachtrag: Es genügt laut Anwaltsauskunft nicht, alle Artikel zu pausieren oder zu beenden, um nicht gegen die Auflagen der Unterlassungsverzichtserklärung zu verstoßen. Sämtliche gesetzlich geforderten Texte bleiben im Shop sichtbar und sind abmahnbar, wenn sie nicht berichtigt wurden.
lebenswust 09.09.2017 18:08
ZeitenSprung Danke schön Isabel
ZeitenSprung 09.09.2017 18:08
Handgewebe Liebe Isabel, danke für Deine info. Das ist schon eine ungeheureliche Sache, von einem Verein ist das auc ziemlich mies. Auf so etwas habe ich keinen Lust.
Da ich hier sowieso noch nichts verkauft habe, habe ich meinen Shop jetzt auch gleich gelöscht. Ich denke hier besteht auch dringend Handlungsbedarf für DAWANDA.
Liebe Grüße Ute
Handgewebe 09.09.2017 18:41
WildeWebe Ich danke dir für die genaue Berichterstattung und lasse das auf jeden Fall stehen. Es geht uns alle an und ich muß von mir sagen, daß ich jeden Tag mit Herzklopfen an meinen Briefkasten gehe und froh bin, wenn ich kein Schreiben drin liegen habe.
Könntest du noch mal erklären, warum ein Beitritt in den Interessensverbund sinnvoll sein könnte ?
Für mich würde das vermutlich auch auf ein Löschen der Webereishops hinaus laufen. Ich habe dieses Jahr bisher über DaWanda für 219 € Gewebe verkauft, das heißt, ich liege damit unterhalb der Summe für die Unterlassungserklärung. Das macht mir alles echte Bauchschmerzen.
WildeWebe (Manager) 09.09.2017 18:58
lebenswust Hallo WildeWebe, das sollte keine Werbung für ein Eintreten in diesen Verband sein, sondern nur eine mögliche Erklärung für die legitimierende Mitgliederzahl ;) Der Interessenverband hat in der Vergangenheit wohl abgemahnten Verkäufern, die in der Verband eingetreten sind, die Abmahnkosten erlassen. Wenn du noch nicht abgemahnt wurdest, tritt lieber dem Händlerbund bei, um rechtssichere AGBs zu bekommen. Solltest du dir bezüglich deiner Rechts- und Informationstexte nicht sicher sein, rate ich dir dringend, diese zu überarbeiten. Jemand hat mal gesagt, die Unterlassungsverzichtserklärung, die man zwingend unterschreiben muss (wenn man das Ganze nicht vor Gericht bringen will), ist wie ein Virus, den man sich eingefangen hat, und der irgendwann ausbrechen könnte. Wenn du Zeit zum Überarbeiten brauchst, wende dich an DaWanda (feedback@dawanda.de). Vielleicht gibt es da eine Lösung, dass dein Shop für dich bearbeitbar, aber für die Öffentlichkeit nicht sichtbar ist? Frag da einfach mal nach, eh du jeden Tag mit Bauchschmerzen zum Briefkasten gehst =)
Liebe Grüße & Kopf hoch Isabel
lebenswust 09.09.2017 19:49
lebenswust @Handgewebe: Ja, es ist ungeheuerlich. Andererseits habe ich ja tatsächlich gegen Gesetze verstoßen, und so gesehen könnte man fast sagen, dass ich Glück hatte, dass meinen Shop niemand mit noch höheren Abmahnkosten schon zeitiger "ausgehoben" hat ;) DaWanda bemüht sich übrigens sehr, das Problem ist aber die Gesetzeslage, die solche Abmahnungen legitimiert. Hier müsste etwas getan werden. Es gab schon Klagen gegen den IDO, wohl auch Gerichtsverfahren, bei denen durch Abmahnvereine Zahlungen von Ebay-Händlern in fünfstelliger Höhe aus ähnlichen geringfügigen Gründen erwirkt wurden. Uns scheint das Ganze absolut absurd, aber es ist leider legal.
lebenswust 09.09.2017 19:58
Gundels-Webereien Liebe Isabel, danke für deinen "Brandbrief". DaWanda hatte kürzlich auf das Problem AGBs und Widerrufsrecht hingewiesen, aber wie das oft so ist, habe ich mich auch nicht darum gekümmert. Jetzt habe ich sowohl bei DaWanda als auch bei etsy alle Produkte rausgeworfen, bei denen ich die Bestandteile nicht akribisch benennen kann. Das ist dann leider die Hälfte meiner Palette. Bei etsy gibt es ja vorformulierte AGBs und Widerrufbedingungen. Ich werde dort mal anfragen, wie es um die Rechtssicherheit dieser vorgegebenen Bedingungen steht. Lass dir die webenslust nicht nehmen!! Herzliche Grüße Hildegund
Gundels-Webereien 09.09.2017 20:06
lebenswust Liebe Hindegund, danke für Deine guten Wünsche =) Das Weben geht auf jeden Fall weiter und ich muss gestehen, dass ich auf DaWanda kaum noch Handgewebtes im Angebot hatte. Es war zwar hart, die Arbeit mehrerer Jahre, sprich alle Produktbeschreibungen, zu löschen, aber irgendwie auch befreiend. Jetzt hab ich Zeit und den Kopf frei für meine liegengebliebenen Web-Experimente - davon habe ich immer einige in der Rückhand ;) Was Etsy anbelangt, so scheinen die Amerikaner an AGB & Co erfreulich pragmatisch heranzugehen. Ich bezweifle jedoch, dass sich das mit deutschem Recht vereinbaren lässt. Es gibt aber auch für deutsche Etsy-Shop-Betreiber Tools zum Generieren der Texte. Aus meiner heutigen Sicht würde ich das auf jeden Fall nutzen, denn gerade im Bereich Informationspflicht und Datenschutz kommen bei Verkäufen auf einem Portal die Stino-AGBs unternehmenseigener Webshops an ihre Grenzen. Ich weiß schließlich nicht detailliert, wie Etsy die Daten der Einkäufer in meinem Shop speichert, oder auch Vertragstexte o.ä., und kann deswegen darüber auch nicht informieren. Das wäre mir ehrlich gesagt zu heikel, da selbst irgendwas zu formulieren, denn für die Abmahnung hat in manchen Fällen ein einziges gut gemeintes Wort genügt (Beispiel "versicherter" Versand). Liebe Grüße, Isabel
lebenswust 09.09.2017 21:08
zwerghuebich Ich habe lange nicht mehr hier reingeguckt, gestern aber den Beitrag von Isabel gelesen, der mich doch etwas aufgewühlt hat. Auf jeden Fall bin ich froh, meinen Dawanda-Shop aus Zeitgründen schon vor längerer Zeit geschlossen zu haben. Zugegebermaßen hat die für mich undurchsichtige Rechtssicherheit und die ständige Angst, etwas zu versäumen oder die falschen Begriffe zu wählen, auch zu dieser Entscheidung beigetragen. Ich hatte AGB´s über die mit Dawanda kooperierende Kanzlei eingekauft und immer gehofft, auf der sicheren Seite zu sein. Aber irgendwann rechnet sich der Aufwand für so ein paar Teile nebenbei nicht mehr... Zum Glück habe ich ein geregeltes Einkommen und bin nicht darauf angewiesen, meine Handarbeiten zu verkaufen - aber für Menschen, die davon leben wollen finde ich die Entwicklung in Deutschland dramatisch! Wie viele Steine gerade den ganz kleinen Schaffenden in den Weg gelegt werden frustriert mich zutiefst. Danke, Isabel für die Veröffentlichung deines Beitrags und viel Erfolg denen, die sich nicht unterkriegen lassen!
zwerghuebich 10.09.2017 07:42
Astrins-Nadelsalat Vielleicht ist es sinnvoll sich an die IHK zu wenden, sie vertritt nun einmal unsere "Interessen". Das seltsame bei IDO-Abmahnungen ist die stets gleiche Abmahngebühr in Höhe von 232,05 € (inkl. Märchensteuer). Das klingt nach pauschaler Abmahngebühr - und die ist laut Gesetz nicht erlaubt. Die IHK kann nun auch abmahmen, vielleicht wäre es da hilfreich, wenn sich viele Betroffene dorthin wenden würden.
Auch ich bin ein "Abmahnopfer" geworden. Aber ich denke nicht daran, auch nur einen Shop zu schließen. Habe mir bei der IT-Kanzlei massgeschneiderte AGB im Abo bestellt. Die aktualisieren diese und übernehmen auch die Haftung für den rechtlichen Inhalt der AGB.
DaWanda veröffentlicht regelmäßig Artikel, wenn Gesetzesänderungen anstehen. Ich bin nun begeistere Leserin dieser Artikel :-) .
Ich habe eine Unterlassungserklärung der IHK Frankfurt (ohne Verpflichtung zur Zahlung) nach meinen Bedürfnissen umgestaltet und IDO mit freundlichen Grüßen geschickt. Im Anschreiben bat ich höflich um Informationen zu den Teilkosten, die zu den 232,05 Euro führten. Das vergessen die Damen bei IDO regelmäßig.Dabei haben sie nur einen Anspruch auf die ihnen entstandenen Kosten. Ich war Re.Nr. 20 tausendnochetwas. Entweder haben die dort einen Stall voller Nerds sitzen, die den ganzen Tag Shops abklappern, oder sie benutzen Filter, mit denen sie solch Verstöße in Sekundenschnelle herausfiltern. Wenn dem so ist, sind ihre Eigenkosten nicht so hoch.
Lasst euch nicht einschüchtern. Jeder macht Fehler. Es gibt bei der IT-Kanzlei eine neugegründete Initiative: "Fairer Handel". Hier verpflichten sich die Mitglieder, Verstösse des anderen diesem zu melden, damit diese beseitigt werden können, ohne eine Abmahngesellschaft einzuschalten. Das ist sinnvoll.
Liebe Grüße Irene
Astrins-Nadelsalat 11.09.2017 15:01
Gundels-Webereien Liebe Irene, deine AGBs habe ich mir gerade angesehen. Die sind ja sehr umfangreich. Was bezahlst du denn für so ein ABO? Für mich stellt sich schon die Frage, wie lange sich ein Online-Shop überhaupt lohnt, wenn ständig neue Kosten auf mich zukommen. Viele Grüße Hildegund
Gundels-Webereien 11.09.2017 15:12
WildeWebe Hallo Irene,
Danke für deinen Bericht ! Hast du die geänderte Unterlassungserklärung rechtlich absegnen lassen ? Oder ist sie das eh schon, weil die Anwälte der IHK sie erstellt haben ? Hast du die 232,05 € bezahlt oder nur die Bitte um Aufklärung losgeschickt ? Unterstützt Dich ein Anwalt ?
Wann hast du es abgeschickt ? Gab es schon eine Reaktion ?
Das ist alles aufregender, als mir lieb ist. Antigone
WildeWebe Ich habe gestern alle aktiven Angebote überarbeitet. Ich hab ja immer eine Zusammenfassung der Materialien angegeben, mußte aber jetzt fest stellen, daß ich die zwar gesehen habe, weil sie in der Produktbearbeitung weiterhin in einem grauen Kasten zu sehen sind, aber das mein Kunde sie nicht sehen konnte. Ich werde mich dann auch noch an die Bearbeitung aller beendeten Artikel machen. Natürlich könnte ich sie auch löschen, aber das will ich eigentlich nicht.
Keine Ahnung, ob sich da etwas geändert hat, aber vor einigen Jahren habe ich mich intensiv mit dem Textilkennzeichnungsgesetz auseinandergesetzt und Taschen und Dekoartikel brauchten da keine angaben. Ich hab sie dennoch überall gemacht. Außerdem gab es irgendwo eine Floskel, das bei schwer zu bestimmenden Materialgehalten, z.B. bei Vintagekleidung, sie nicht zwingend vorgeschrieben waren. Aber man möchte ja erst gar keinen Anhaltspunkt bieten.
ZeitenSprung ihhh - die alten Sachen auch überarbeiten ? Ich war happy meine Aktuellen überarbeitet zu haben... Danke für den Schubs.
ZeitenSprung 11.09.2017 21:26
WildeWebe Ich denke, die alten Texte lassen sich auch im Netz finden. Blödsinnig, diese Stunden maroder, langweiliger Extra - Arbeit, denn man schützt damit niemandem und tut auch keinem einen Gefallen, die Kunden sind ja bereits alle glücklich mit ihren gekauften Produkten und falls sie es vereinzelt mal nicht waren, haben sie ihre Ware längst zurück geschickt und ihr Geld wieder bekommen.
Wenn ich hier fertig bin, dann zu etsy. Ich kann mir echt nettere Abendbetätigungen vorstellen.
WildeWebe (Manager) 11.09.2017 23:03
lebenswust Ja, man kann bereits verkaufte Artikel über die Profilseite immer noch abrufen (auf der Shopseite erscheint nur die Anzahl, im Profil kann man die Zahl anklicken und kommt zu den Artikeln) und eine Benachrichtigung anfodern, wann der Artikel wieder verfügbar ist - damit sind die verkauften irgendwie auch noch im Angebot.
lebenswust 12.09.2017 08:38
lebenswust @Irene: Hat der IDO schon auf Deine "Post" reagiert? Ich bin als Handweberin leider nicht in der IHK, sondern in der Handwerkskammer (die ist beim Thema Online-Handel eher nicht so firm). Was das Shop-Schließen anbelangt, macht es wahrscheinlich einfach den entscheidenden Unterschied, ob man versucht, sich mit dem Verkauf auf Online-Plattformen eine Existenz aufzubauen, oder ob man die schon anderweitig hat, und den Shop als Hobby betreibt. Dass Hobbies kosten, ist normal. Dass man für's Arbeiten drauf zahlt, eher nicht ;)
lebenswust 12.09.2017 08:58
HandwebereiOrditoio Hallo, weiss vielleicht einer von Euch, ob diese IDO Abmahnungen nur in Deutschland sind oder ob das Europäisch ist. Ich habe eine DaWanda shop in Deutschland und einen in Italien, wo ich lebe, hier von DaWanda ist nie was geschrieben worden darüber. Auf meine Frage an DaWanda werde ich an die Rechtsanwaltskanzlei.......... verwiesen. Als Portalbetreiber müssten die es eigentlich wissen und nicht diese Rechtsanwälte die von hier keine Ahnung haben. Auch bei mir sieht es aus als müsse ich schliessen, die Kosten sind höher als der Umsatz. Vielleicht weiss ja einer die Antwort?? Euch allen wünsche ich viel Glück beim Weitermachen Stefanie
HandwebereiOrditoio 13.09.2017 10:36
WildeWebe Hallo Stefanie, Lange nichts mehr voneinander gehört ;)) Mein Gewebe verkauft sich auch ganz schlecht, mich rettet gerade mein maritimer Schmuck. Zu den Abmahnungen. Ich kürze den Namen jetzt mal ab, aber sinngemäß heißen sie Interessenverband deutscher Onlinehändler. Deshalb vermute ich, es bezieht sich nur auf Deutschland. <die gesamte Rechtslage mit Abmahnungen sieht in anderen Ländern anders aus. Auch deshalb vermute ich, es bezioeht sich nur auf Deutschland.
Alles Liebe und den Kunden, der dein vorhandenes Sortiment halb aufkauft, unangemeldet in der Tür steht ;))
Antigone
WildeWebe (Manager) 13.09.2017 12:42
Hallo Antigone, Danke für Deine Anwort, ja ich denke auch es ist so wie Du schreibst, diesen ganzen Käse gibt es hier nicht oder noch nicht, wer weiss ? Ich hab jetzt mal meine beendeten/verkauften Produkte auf dem Deutschen Shop gelöscht, wobei man die bei mir schon lange nicht mehr anklicken konnte im Gegensatz wie bei Dir? Die vorhandenen gebe ich jetzt erst mal die % der Materialien an. Ich hab mir mal vor Jahren ein AGB von diesen Rechtsanwälten machen lassen, wahrscheinlich ist das inzwischen veraltert, ich denke aber auch, dass ich ein italienisches AGB bräuchte, da mein Sitz hier liegt und hier gibt es natürlich keine Zusammenarbeit DaWanda-Rechtsanwalt. DaWanda ist zwar in anderen Ländern vertreten aber das ganze scheint mir nicht ausgereift zu sein.
Auch Dir alles Liebe Stefanie
HandwebereiOrditoio 13.09.2017 13:40
WildeWebe Hallo Stefanie,
Die verkauften Produkte, so wie wir sie kannten, unter dem Profilphoto im shop, gibt es bei neimandem mehr. Man kann sie nicht mehr im shop, sondern nur noch im Profil abrufen. Da ist die Zahl noch blau. Und was ich häufiger nutze, zum Beispiel bei Bewertungen, die 4 Jahre später kommen, ist die Rubrik verkaufte Artikel unter Mein DaWanda - Artikel und Shop. Und da ist es blöd, wenn ich nicht sehen kann, um was es sich gehandelt hat. Aber vielleicht sollte ich darauf auch einfach verzichten.
Antigone
WildeWebe (Manager) 13.09.2017 14:25
HandwebereiOrditoio Antigone, Danke für den Hinweis, jetzt hab ich es auch gefunden. Leider gelingt es mir nicht die letzten 4 Artikel aus meinen Verkauften/Beendeten zu löschen, die sind uralt noch von 2011/ 2012 geht nix einfügen auch nix, die sind noch aus dem früheren System. Stefanie
HandwebereiOrditoio 13.09.2017 18:29
WildeWebe Ja, sowas hatte ich auch. Zumindest kannst du die Artikeltexte bearbeiten. Nur das, was in den grauen Kästen steht, ist völlig unberührbar. Aber der Kunde sieht die Angaben nicht mehr.
Ihr habt sicherlich schon von der Abmahnwelle gehört die über die kleinen Internetshops rollt. Hier ist eine Firma im Spiel die davon lebt, kleine Shops zu verklagen, bzw gegen eine “Bearbeitungsgebühr” davon ab zu sehen. Es kann jeden treffen, denn wer Fehler finden will findet garantiert. Lest bitte mal drüber, teilt es, schützt Eure kleinen Lieblingsshops: (Zitat aus dem Dawanda Newsletter)
unterzeichne Veras Petition!
Damit zukünftig bei geringfügigen Form- oder Flüchtigkeitsfehlern in Deinem Shop eine Abmahnung nicht mehr existenzbedrohend ist, muss das Wettbewerbsrecht dringend geändert werden.
DaWanda-Verkäuferin Vera, die selbst vom IDO abgemahnt wurde, hat nun im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag eine entsprechende Petition eingereicht. Wir unterstützen sie dabei und bitten Dich ebenfalls um Deine Unterstützung:
Unterzeichne die Petition bis zum 24. April 2018 – damit dem missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen effektiv Einhalt geboten werden kann.
Wir benötigen 50.000 Unterstützer innerhalb von vier Wochen! Bitte teilt den Aufruf auch in Euren Netzwerken, damit wir dieses Ziel erreichen.
Mit wenigen Klicks und einem Zeitaufwand von gerade einmal zwei Minuten kannst Du uns dabei unterstützen, Abmahnmissbrauch mit gesetzlichen Mitteln Einhalt zu bieten und die Vielfalt abseits der Massenware zu erhalten.
Danke ZeitenSprung ich wollte das auch gerade hier posten. Und da ich nicht auf social media unterwegs bin, und es manchen von euch vielleicht ähnlich geht, teilt es auch einfach in eurem realen Freundeskreis. 50 000 Unterschriften in vier Wochen, das ist ein ganz schön ehrgeiziges Ziel und wird sicher nur erreicht, wenn wir die Petition so bekannt machen, wie wir irgend können !
zur Zeit steht es knapp vor 3.000 ... da muss noch was gehen, wie viele Shops mag Dawanda wohl haben ?
Ich habe es bei FB geteilt, über meinen privaten Account und über meinen ZeitenSprung Account. Es ist beinahe 100mal geteilt worden, über ZeitenSprung habe ich über 1000 Leute erreicht, es ist also nur ein Bruchteil der Leute bereit zu unterzeichnen. Schade eigentlich. Ich werde weiter trommeln. Gewöhnlich ist bei FB nichts so alt wie der Post vom Vortag, aber meine Posts werden immer noch geteilt, geliket und ich bekomme Rückmeldungen von Leuten die sagen sie hätten unterzeichnet. Einige Kollegen drucksen nun raus, das sie auch betroffen sind. Es haben sich also viele Andere, genau so wie ich selbst geschämt, das sie betroffen sind.
Was mich gerade traurig macht - Vera Venuswerk die das Ganze ins Rollen gebracht hat, ist scheinbar gar nicht mehr be Dawanda aktiv ??? Ich war neugierig wer da hinter steckt, und sie ist nicht anklickbar
Zitat von ZeitenSprung im Beitrag #5Was mich gerade traurig macht - Vera Venuswerk die das Ganze ins Rollen gebracht hat, ist scheinbar gar nicht mehr be Dawanda aktiv ??? Ich war neugierig wer da hinter steckt, und sie ist nicht anklickbar
das finde ich allerdings auch sehr merkwürdig denn theoretisch müsste sie doch wenigstens noch einen käuferaccount haben, oder... denn wenn sie ganz gelöscht wurde könnte sie doch nicht schreiben... oder seh ich das falsch?